Teilnahmebedingungen

Regeln für jeden Teilnehmer des Aindlinger Marktlaufs

Jeder Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an und verzichtet darauf gegen den Veranstalter, die Sponsoren des Laufes, die Gemeinde Markt Aindling und die Besitzer privater Wege Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend zu machen.

Jeder Teilnehmer versichert, dass er für die Teilnahme an diesem Wettkampf ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist, seine Angaben bei der Anmeldung richtig sind und dass er seine Startnummer an keine andere Person weitergeben wird.

Die mit der Anmeldung gemachten Angaben und während der Veranstaltung gemachten Fotos und Videos dürfen ohne Vergütungsanspruch genutzt und weitergegeben werden.

Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen behindert oder gefährdet. Insbesondere beim gemeinsamen Start von Hobbylauf und Nordic Walking, sollen sich Walker mit Stöcken oder Kinderwägen im hinteren Bereich aufstellen. Hunde und andere Tiere dürfen am Lauf nicht mitgeführt werden. Im Zielkanal darf weder überholt noch stehen geblieben werden. Den Helfern ist unbedingt Folge zu leisten.

Ein Nichtbeachten der Teilnahmebedingungen kann zur Disqualifikation und zu weiteren zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Schritten führen.