Teilnahmebedingungen

Regeln für jeden Teilnehmer des Aindlinger Kleeblattmarsches

Jeder Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an und verzichtet darauf gegen den Veranstalter, die Sponsoren des Laufes, die Gemeinde Markt Aindling und die Besitzer privater Wege Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend zu machen.

Jeder Teilnehmer versichert, dass er für die Teilnahme an diesem Wettkampf ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist, seine Angaben bei der Anmeldung richtig sind und dass er seine Startnummer an keine andere Person weitergeben wird. Die mit der Anmeldung gemachten Angaben und während der Veranstaltung gemachten Fotos und Videos dürfen ohne Vergütungsanspruch genutzt und weitergegeben werden.

Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen behindert oder gefährdet. Hunde und andere Tiere dürfen am Lauf nicht mitgeführt werden. Den Helfern ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Nichtbeachten der Teilnahmebedingungen kann zur Disqualifikation und zu weiteren zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Schritten führen.

Bei Nichtantreten des Teilnehmers oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Sollte die Veranstaltung coronabedingt oder aus anderen Gründen abgesagt werden, wird das Startgeld nicht erstattet.